Arbeitssicherheit

Bereits seit 1973 schrieb das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich für jeden Arbeitgeber die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung seines Betriebes vor, auch wenn er nur eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter beschäftigt hat.

Mit dem Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit bezweckt der Gesetzgeber, dass die Vorschriften, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienen, angewendet und gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad in den Betrieben umgesetzt werden.

Gerade die kleineren Betriebe, mit den statistisch nachgewiesenen hohen gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken, senken dadurch langfristig ihre Kosten.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den Umfang des Arbeitsschutzpaketes, das nach den geltenden Gesetzen für die Betriebe erforderlich ist. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz und informieren Sie über die Möglichkeiten zur Unfallverhütung. Aber auch mit praktischen Maßnahmen wie der Schulung der beauftragten Person setzen wir uns für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz ein.

Die folgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick über unsere Dienstleistungen im Arbeitsschutzbereich:

UVV-SiegelKomplettbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Arbeitsmediziner
Schulung der beauftragten Personen gemäß § 6 GbV
Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Schulung zum Thema Ladungssicherheit
Ausbildung von Gabelstaplerfahrern und Maschinenführern
Untersuchungen nach den Unfallverhütungsvorschriften
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes
und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
BKrFQGOrganisation des kompletten betrieblichen Arbeitsschutzes
Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV
Erstellung von Maschinen-Betriebsanweisungen
Erstellung von Gefahrenanalysen gemäß Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und Risikobewertung (EN 1050 und EN 9541)
Brandschutzberatung

Brandschutzübung in Theorie und Praxis