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Schadengutachten Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Sie haben das Recht einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Gutachtenkosten übernimmt die gegnerische Versicherung ab einem Schaden über 750 €. Generell richten sich die Gutachten nach der Größe des Schadens. Bei Fragen rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! |