Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Zur Erfüllung entsprechender Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Zur Erfüllung entsprechender Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Um derzeit im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein, besteht neben dem Erwerb des Führerscheins der Klassen C oder D eine Weiterbildungspflicht von fünf Tagen in fünf Jahren.
Damit Sie dieser Weiterbildungspflicht nachkommen können, finden Sie bei uns:
Auf Grund behördlicher Auflagen oder aus Anforderungen des Brandschutzversicherers resultierend kann für Ihren Betrieb ein (externer) Brandschutzbeauftragter benötigt werden.
Durch Arbeitsschutzvorschriften ist darüber hinaus gefordert, dass im Betrieb speziell ausgebildete Mitarbeiter (Brandschutzhelfer) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
In diesem Aufgabenbereich unterstützen wir durch:
Ein Unternehmen, welches an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist (und nicht eine Befreiung gem. § 2 GbV geltend machen kann), muss – nach § 3 GbV – einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Alle beschäftigten Personen, „deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst“, (vgl. §§ 17-34 GGVSEB) müssen regelmäßig bezüglich der geltenden Vorschriften geschult werden.
Folgende Unterstützungsmöglichkeiten können wir anbieten:
Die Notwendigkeit einer richtigen Ladungssicherung ergibt sich nicht nur aus dem Ansinnen, das Transportgut unbeschadet zum Empfangsort gelangen zu lassen; auch aus dem Bestreben heraus, beteiligte (z. B. Entlader, Fahrzeugführer) und unbeteiligte (z. B. andere Verkehrsteilnehmer) Personen zu schützen, ergibt sich die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung.
Zur Erfüllung der Vorschriften (z. B. § 411 HGB und § 22 StVO sowie berufsgenossenschaftliche Regelwerke) unterstützen wir Sie gerne durch:
Für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz wird auf Baustellen, auf denen verschiedene Gewerke tätig sind – gem. BaustellV und RAB 30 – ein entsprechender Koordinator („Baustellen-Koordinator“ bzw. „SiGeKo“) gefordert.
Je nach Notwendigkeit bzw. Wunsch des Bauherrn können nach entsprechender Absprache unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen werden:
Durch Herstellervorgaben, berufsgenossenschaftliche Regelwerke und auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind für unterschiedliche Anlagen, Geräte und Maschinen regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.
Wir führen UVV-Prüfungen an folgenden Arbeitsmitteln durch:
Betrieblicher Umweltschutz zertifiziert durch das GTÜ–Umweltsiegel
Das gestiegene Umweltbewusstsein bei dem Verbraucher macht auch nicht vor den Toren eines Betriebes halt. Neben Preisen und Leistungen
sind für viele Kunden auch Umweltkriterien bei der Auswahl ihrer Produckte, Werkstätten oder Dienstleister von Bedeutung.
Frankfurter Straße 65 A
35781 Weilburg
Montag - Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr