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Schadensgutachten

Erstellung Unfallgutachten

Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung oder gegenüber dem Verursacher selbst ein Schadensgutachten. Sie haben dann die freie Wahl, einen unabhängigen und qualifizierten Unfallgutachter und einen Rechtsanwalt zu benennen. Die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens und für ihren Rechtsbeistand müssen vom Verursacher oder von der regulierenden Versicherung übernommen werden.

In dem Schadensgutachten wird insbesondere festgestellt, mit welchen Reparaturkosten zu rechnen ist. Aus dem Vergleich der anfallenden Reparaturkosten zu dem Wert ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis (Wiederbeschaffungswert) wird ihnen dann im Schadensgutachten aufgezeigt, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Somit wird neutral und unabhängig festgestellt, ob eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll, technisch möglich oder sogar unwirtschaftlich ist.

Im Falle eines Totalschadens und in Grenzfällen ermitteln wir für Sie auch den Restwert des beschädigten Fahrzeuges. Darüber hinaus weisen wir auf mögliche Notreparaturen, etwaige Wertminderungen hin und ermitteln die Reparaturdauer, die ausschlaggebend für die Abrechnung Ihrer Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallentschädigung ist.

Die Schadensgutachten entsprechen den jeweiligen Richtlinien und Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung und sie berücksichtigen selbstverständlich die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen.

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Scheuren & Lehr GmbH & Co KG

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